„Es bleibt bei meiner grundsätzlichen Haltung: Wir müssen zurückweisen. Nicht die
#Grenzen schließen, zurückweisen an den Grenzen. Das ist verfassungsrechtlich möglich - einige Juristen argumentieren sogar, dass es zwingend geboten sei. Wir sprechen über eine echte Notlage.“ (tm)
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