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Verbeamtung & Psychotherapie: Darf ich überhaupt noch verbeamtet werden? Diese Frage stellen mir jedes Jahr dutzende Referendar:innen. Und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. 👉 Therapie allein ist KEIN Ausschlusskriterium. 👉 Entscheidend sind: • Diagnose • Prognose (Belastbarkeit im Lehrerberuf) • Verlauf & Stabilität • stationär vs. ambulant 💡 Und: Amtsärzte prüfen individuell — keine pauschalen Verbote. Eine ambulante Therapie wegen Stress, Angst oder leichter Depression bedeutet NICHT automatisch das Aus für die Verbeamtung. 👉 Mein Tipp: Lass ein Gutachten erstellen: ✅ Wenn du in Therapie warst oder bist, kann ein aktuelles Facharzt-Gutachten (z. B. von deiner Therapeutin / deinem Psychiater) helfen: • Beschreibung des bisherigen Therapieverlaufs • Einschätzung zur Stabilität und Belastbarkeit • Aussage zur Prognose im Lehrerberuf ✅ Ein solches Gutachten kann dem Amtsarzt eine objektive Grundlage liefern und zeigt: Du bist reflektiert, stabil und profession...

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