Verbeamtung & Psychotherapie: Darf ich überhaupt noch verbeamtet werden?
Diese Frage stellen mir jedes Jahr dutzende Referendar:innen.
Und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an.
👉 Therapie allein ist KEIN Ausschlusskriterium.
👉 Entscheidend sind:
• Diagnose
• Prognose (Belastbarkeit im Lehrerberuf)
• Verlauf & Stabilität
• stationär vs. ambulant
💡 Und:
Amtsärzte prüfen individuell — keine pauschalen Verbote.
Eine ambulante Therapie wegen Stress, Angst oder leichter Depression bedeutet NICHT automatisch das Aus für die Verbeamtung.
👉 Mein Tipp: Lass ein Gutachten erstellen:
✅ Wenn du in Therapie warst oder bist, kann ein aktuelles Facharzt-Gutachten (z. B. von deiner Therapeutin / deinem Psychiater) helfen:
• Beschreibung des bisherigen Therapieverlaufs
• Einschätzung zur Stabilität und Belastbarkeit
• Aussage zur Prognose im Lehrerberuf
✅ Ein solches Gutachten kann dem Amtsarzt eine objektive Grundlage liefern und zeigt:
Du bist reflektiert, stabil und profession...
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