In Deutschland kommt es fast täglich zu einem versuchten oder vollendeten Femizid.
Der BGH urteilte 2008 (Az. 2 StR 349/08), dass eine Trennungstötung nicht zwingend als Mord gilt, wenn „die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will.“
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CN: Femizid, Gewalt gegen Frauen